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Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs muss jetzt kommen!

Frau und Mann im Gleichgewicht

Der Frauenrat Saarland und weitere 14 Landesfrauenräte unterstützen den Gesetzentwurf und fordern die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches.

Am 14. November 2024 haben über 236 Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Die Konferenz der Landesfrauenräte unterstützt den Gesetzesentwurf vor dem Hintergrund ihrer Resolution mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, der im Juni 2024 hier in Saarbrücken von 15 Landesfrauenräten verabschiedet wurde.

Der interfraktionelle Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor:

  • Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
  • Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchwKG)
  • der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis wird rechtmäßig
  • die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch
  • Entkriminalisierung von ungewollt Schwangeren; im StGB wird nur noch der Schwangerschaftsabbruch ohne oder gegen den Willen der Schwangeren geregelt
  • die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch entfällt
  • die Frist für die kriminologische Indikation wird auf die 15. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis erweitert
  • Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen (unkomplizierte Kostenübernahme).

Was u.a. noch nicht geregelt ist und in einem weiteren Schritt erfolgen sollte:

  • Anstelle der Beratungspflicht ein Beratungsrecht
  • Kostenfreier und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln
  • Ausbau von Familienplanungsdiensten
  • Der Leistungsbereich des Schwangerschaftsabbruchs soll zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung werden
  • Aufnahme einer verbindlichen Regelung zu Aus- und Weiterbildung in der der neuen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO)

Unsere Vorsitzende Eva Groterath:
„Dieser Gesetzentwurf beinhaltet einige grundlegende Forderungen aus unserer Resolution. Die Entkriminalisierung wird zu einer großen Entlastung aller Beteiligten führen und ist, neben der Aufnahme des Schwangerschaftsabbruches in den Leistungskatalog der Krankenkassen, der wichtigste Schritt für alle Beteiligten“  

Auch Sie können die Forderungen unterstützen! Schreiben Sie eine Mail an Ihre Bundestagsabgeordneten.

Pressemitteilung